Wilfried Dahlmanns

Von der Handwerkskammer Aachen

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für das Installateur- und Heizungsbauer - Handwerk

Sachverständiger

Sanitär, Heizung, Klima

  • Pflicht zur Gutachtenerstattung

    Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Er ist zur Erstattung von Gutachten auch gegenüber sonstigen Auftraggebern verpflichtet. Er kann jedoch die Erstattung des Gutachtens aus wichtigem Grund ablehnen.
  • Schweigepflicht

    Dem Sachverständigen ist untersagt, bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten.
  • Fortbildungspflicht

    Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden.
  • Überwachung

    Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat (Bestellungsbehörde) ständig beaufsichtigt.Die Bestellungsbehörde kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

Die Grundpflichten eines öbuv-Sachverständigen gelten gleichermaßen gegenüber Gerichten, wie auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die das Installateur- und Heizungsbauer - Handwerk betreffen, sowohl in gerichtlichen Verfahren, als auch in privatem Auftrag.

Wilfried Dahlmanns

Von der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Installateur- und Heizungsbauer - Handwerk