Gutachten
Sanitär, Heizung, Klima
Zur allgemein vertrauenswürdigen Beurteilung eines Sachverhalts kann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen. Dies kann sowohl auf gerichtliche Bestellung (Gerichtsgutachten), wie auch in privatem Auftrag (Privatgutachten) erfolgen. Um eine neutrale Beurteilung in dem entsprechenden Gutachten gewährleisten zu können, sieht das deutsche Recht den öbuv Sachverständigen vor.
Die alleinige Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Die deutsche Gesetzgebung sieht deshalb ausdrücklich den öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen als anerkannte Instanz vor. Diese geschützte Bezeichnung gewährleistet, dass der öbuv Sachverständige fachlich korrekt, neutral und unabhängig seine Gutachten erstellt. Daher können Auftraggeber und Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse dieser neutralen Gutachten vertrauen.
Privatgutachten
Der öbuv Sachverständige kann für seinen Fachbereich von privaten Auftraggebern mit der Erstellung von Gutachten beauftragt werden.
Ein Privatgutachten kann dazu herangezogen werden, Differenzen zwischen Parteien auszuräumen.
Auch kann der öbuv Sachverständige für Beratung, Analysen oder regelmäßige Überprüfungen beauftragt werden.
Das Gerichtsgutachten
Der öbuv Sachverständige kann für seinen Fachbereich von allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland mit der Erstellung von Gutachten beauftragt werden.
Hierfür werden dem Sachverständigen die entsprechenden Gerichtsakten, sowie die zu beantwortenden Fragen von den jeweiligen Gerichten zur Begutachtung übergeben.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die das Installateur- und Heizungsbauer - Handwerk betreffen, sowohl in gerichtlichen Verfahren, als auch in privatem Auftrag.
Wilfried Dahlmanns
Von der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Installateur- und Heizungsbauer - Handwerk